Allgemeine Geschätsbedingungen der Loeliger AG
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Loeliger AG gelten, unabhängig von der Rechtsnatur des entsprechenden Vertrags, für alle vereinbarten Lieferungen und Dienstleistungen der Loeliger AG, sofern nichts anderes ursprünglich oder nachträglich schriftlich vereinbart ist.
Allgemeine Geschäfts-, Einkaufs- und sonstige Vertragsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (nachfolgend Kunde) werden nicht akzeptiert. Alle Vereinbarungen und rechtserheblichen Erklärungen der Vertragsparteien, einschliesslich Änderungen und Ergänzungen dieser AGB, bedürfen der Schriftlichkeit. Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Statt einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht und mit dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages vereinbar ist.
2. Angebotsgültigkeit
Das schriftliche Angebot der Loekiger AG hat eine Gültigkeit für die Dauer von 60 Tagen ab Ausgabedatum, sofern nichts anderes vermerkt.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage rein netto nach Rechnungsstellung, sofern auf der Offerte nichts anderes vermerkt. Bei verspäteter Zahlung hat der Kunde ab dem 31. Tag einen Verzugszins von 8% p.a. zu entrichten. Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Loeliger AG in Rechnung gestellte Beträge gegen eigene Forderungen zu verrechnen. Ein Zahlungsverzug berechtigt die Loeliger AG zur Unterbrechung der vereinbarten oder von ihr zugesicherten Leistungen sowie, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist, zum vollständigen oder teilweisen Rücktritt vom Vertrag.
4. Termine
Die Loeliger AG ist verpflichtet, die vereinbarten und zugesicherten Termine gemäss Vertrag einzuhalten. Werden die notwendigen Voraussetzungen zur Erfüllung des Vertrages durch den Kunden nicht gewährleistet, ist die Loeliger AG jedoch von der Einhaltung der ihr gesetzten Termine entbunden. Hinderungsgründe können z.B. sein, dass:
- der Leistungsumfang nachträglich geändert oder ergänzt worden ist (Termine sind dies falls angemessen zu erstrecken).
- notwendige Vorarbeiten oder Lieferungen des Kunden oder Dritter mangelhaft, verspätet oder ausgeblieben sind.
- der Stand der baulichen bzw. bauseitigen Arbeiten keinen rechtzeitigen Montagebeginn gestatten.
- der Kunde die zur Ausführung des Vertrags nötigen Unterlagen nicht rechtzeitig, vollständig und inhaltlich richtig zustellt oder sonstigen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt berechtigen die Loeliger AG, die Erbringung ihrer Lieferungen und Leistungen so lange hinauszuschieben, wie das Ereignis und das Beseitigen der direkten Folgen andauern. Solche Terminverzögerungen berechtigen den Kunden nicht zum Widerruf oder zur Kündigung des Vertrages und begründen keinen Schadenersatzanspruch. Unter den Begriff der höheren Gewalt fallen alle Umstände, welche weder die Loeliger AG noch der Kunde zu vertreten haben und durch welche der Loeliger AG die Erbringung der Lieferung oder der Dienstleistung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert wird, wie z.B. erhebliche Betriebsstörungen, Unfälle, Streik, Aussperrung und andere Arbeitskonflikte, Terrorakte, Unruhen, Naturkatastrophen, Pandemien,, behördliche Massnahmen oder Unterlassungen, Ein- und Ausfuhrverbote, Energie- und Rohstoffmängel etc. sowie verspätete Zulieferungen oder Leistungen Dritter, sofern die Verspätung auf eine der obigen Ursachen zurückzuführen ist.
6. Lieferfristen
Sofern ein Liefertermin nicht ausdrücklich als „fix“ vereinbart oder zugesichert ist, gilt er nur als annähernd. Für Apparatelieferungen sind die Lieferfristen der Herstellerfirmen massgebend.
7. Material
Es wird handelsübliches (Installations-) Material verwendet. Sonderwünsche bezüglich Materialien sind im Vertrag zu vereinbaren. Für vom Kunden (Bauseits) geliefertes Material wird keine Haftung übernommen, sofern nicht im Vertrag etwas anderes vereinbart wird.
8. Eigentumsvorbehalt
Waren, Werke und Dienstleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Loeliger AG.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat die gelieferten Waren und Werke nach Montage unverzüglich zu prüfen und allfällige Mängel der Loeliger AG sofort schriftlich (Brief, Mail) anzuzeigen. Unterlässt der Kunde dies gelten die gelieferten Waren und Werke als vorbehaltslos genehmigt. Mängel sind innerhalb von drei Tagen, seit der Kunde diese entdeckt hat, zu rügen, andernfalls sind die aus der Gewährleistung hervorgehenden Rechte verwirkt. Die Gewährleistungsdauer beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Lieferungen und Leistungen, ausgenommen bei absichtlich verschwiegenen Mängeln. Für Apparate und Maschinen gilt in jedem Fall und maximal die jeweilige Garantie/Gewährleistung des entsprechenden Herstellers/Lieferanten. Im Gewährleistungsfall kann die Loeliger AG nach ihrer Wahl die Mängel durch Nachbesserung beseitigen, im Austausch mängelfreie Waren oder Werke liefern oder eine entsprechende Preisminderung gewähren. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf Umstände zurückzuführen sind, welche nicht von der Loeliger AG zu verantworten sind, wie z.B.:
- Änderung der Einsatz- und Betriebsbedingungen beim Kunden, sofern diese nicht vorgängig mit der Loeliger AG abgesprochen wurden.
- Einflüsse durch einen Fremdleistungsanteil anderer Handwerker.
- Bedienungsfehler des Kunden oder Drittpersonen.
10. Vorausmass
Gegebenenfalls im Angebot aufgeführte Ausmasse und Stückzahlen sind approximativ. Sie können unter- und überschritten werden, ohne dass dadurch der Kunde zur Änderungen der festgesetzten Einheitspreise berechtigt ist. Sie gelten als Kalkulationsgrundlage für das Angebot und sind für die Materialbestellung unverbindlich. Verbindlich ist das effektive Ausmass.
11. Auslegung
Lässt eine Beschreibung im Angebot, diesen AGB oder im Vertrag verschiedene Auslegungen zu und wird dies nicht vor Arbeitsausführung schriftlich bereinigt, so gilt die Auslegung der Loeliger AG als verbindlich.
12. Preise
Die Preise der Loeliger AG verstehen sich, rein netto in Schweizer Franken (CHF), exkl. Mehrwertsteuer
Nicht vereinbarte Arbeiten und Leistungen, insbesondere vom Kunden gewünschte Änderungen oder sonstige Mehrarbeiten, werden gemäss Regie Ansatz der Loeliger AG verrechnet.
13. Regiearbeiten
Es gelten unsere zum Zeitpunkt der Abrechnung gültigen Regiepreise. Die Arbeiten können monatlich verrechnet werden.
14. Einheitspreise
Nicht im Vertrag enthaltene Einheitspreise werden aufgrund der zum Zeitpunkt der Nachtragsofferte gültigen Kalkulationsunterlagen festgesetzt, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
15. Pauschalverträge
Bei Pauschalübernahme eines Auftrages sind nur die Positionen mit Mehr- und Minderleistungen gegenüber dem Vorausmass auszumessen.
16. Eigentum, Vertraulichkeit
Die von der Loeliger AG dem Kunde übergebenen geistigen werke wie Dokumente, Projekte und Zeichnungen bleiben Eigentum der Loeliger AG. Sie dürfen dritt Personen, insbesondere den Mitbewerbern, ohne vorgängige schriftlichen Zustimmung der Loeliger AG nicht zugänglich gemacht werden. Im Übertretungsfalle ist der Aufwand der Loeliger AG mit 10% der Offert Summe zu entschädigen.
17. Haftung
Die Loeliger AG haftet für unmittelbare und direkte Schäden, die Loeliger AG bei der Vertragserfüllung schuldhaft verursacht hat, bis zum Betrag von maximal und gesamthaft CHF 1'000'000.- (eine Million Schweizer Franken). Jede weitergehende Haftung für Schäden aller Art und gleich aus welchem Rechtsgrund ist im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen, so insbesondere die Haftung für mittelbare und indirekte Schäden, Folgeschäden, unvorhersehbare Schäden und reine Vermögensschäden (z.B. Umsatzausfälle, entgangener Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, Regressforderungen etc.). Die Haftung für Personenschäden bleibt unbeschränkt. Das Wandelungsrecht ist in jedem Fall ausgeschlossen.
18. Leistungen durch Dritte
Die Loeliger AG kann die übernommenen vertraglichen Verpflichtungen durch Dritte erfüllen lassen. In diesem Fall haftet die Loeliger AG für gehörige Sorgfalt bei der Auswahl und Instruktion des zugezogenen Dritten.
19. Vorzeitige Vertragsauflösung
Beide Vertragsparteien sind verpflichtet, ihre vertraglich vereinbarten Leistungen bis zur Wirksamkeit der Vertragsauflösung vollumfänglich zu erbringen. Bei Vertragsauflösung infolge Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit des Kunden besteht diese Pflicht für die Loeliger AG jedoch nur, wenn der Kunde die Bezahlung der noch zu erbringenden Leistungen vorgängig sicherstellt. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung hat die Loeliger AG Anspruch auf Vergütung für die bis zur Auflösung geleistete Arbeit. Tritt der Kunde einseitig vom Vertrag zurück, so hat die Loeliger AG zudem Anspruch auf Ersatz des ihm durch diesen Rücktritt entstandenen Schadens, bzw. Umsatzausfalls.
20. Bedingungen für wiederkehrende Dienstleistungen
20.1 Preisklausel
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist, gelten die zur Zeit des Vertragsabschlusses aktuellen Preisangaben der Loeliger AG als vereinbart. Die Loeliger AG behält sich vor, ihre Preise anzupassen.
20.2 Kündigungsfrist
Beide Parteien können den Vertrag unter Einhaltung einer Frist von sechs Monaten kündigen.
20.3 Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug berechtigt die Loeliger AG zur Unterbrechung der vereinbarten oder von ihr zugesicherten Leistungen.
21. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz der Loeliger AG. Die Loeliger AG ist aber auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu belangen. Das Rechtsverhältnis untersteht ausschliesslich dem materiellen schweizerischen Recht. Die Bestimmungen des „Wiener Kaufrechts“ (CISG) sowie die Kollisionsnormen des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht sind ausdrücklich wegbedungen.
Loeliger AG Loogstrasse 31 CH-4142 Münchenstein 01.07.2025
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4142 Münchenstein
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